Als praxisbekannter Patient können Sie hier ein Rezept für Wiederholungsmedikationen sowie Dauerverordnungen vorbestellen. Geben Sie bitte den den exakten Wirkstoffnamen und Hersteller des Medikamentes (so wie er auf der Verpackung steht), die Stärke (d.h. in der Regel die Zahl hinter dem Medikament, meist in mg), die Packungsgröße (im Format N1, N2 oder N3) und die Einnahmehäufigkeit (z.B. 1-1-1) an.

Das neue E-Rezept für gesetzlichversicherterte Patienten

Das rosafarbene Rezept wurde am 01.01.2024 von dem Elektronischen-Rezept abgelöst, d. h. die Rezeptdaten (Medikamente) werden virtuell gespeichert und sind über Ihre Versichertenkarte abrufbar bzw. einlösbar.
Sie erhaltet nun verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit Ihrer Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte eGK), in jeder beliebigen Apotheke einlösen.

Falls sie mit einer App oder mit einer online Apotheke arbeiten, bekommen Sie einen Papierausdruck mit QR-Code zum hochladen.

Dies gilt nicht für Hilfsmittelrezepte, diese müssen weiterhin ausgedruckt und in der Praxis abgeholt werden.

Zu Beginn des jeweils neuen Quartals (01.01./01.04/01.07./01.10) benötigt die Praxis zuerst Ihre Versichertenkarte, vorher ist keine Bearbeitung Ihrer Bestellung möglich.

Bei Folgebestellungen im gleichen Quartal, ist keine erneute Vorlage der Versichertenkarte in der Praxis notwendig. Die Einlösung ist am Folgetag nach der Bestellung direkt in Ihrer Wunschapotheke möglich.
Rezepte, die während Ihres Arztbesuches in der Praxis ausgestellt werden, können von Ihnen umgehend in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden.





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    Rezept online